Vorsorgevollmacht bei demenziellen Erkrankungen
Bei der Diagnose einer demenziellen Erkrankung, sollte man sich nicht nur auf die Suche nach Ärzten begeben, sondern sich auch über seine Möglichkeiten bezüglich Absicherung im Falle des Verlustes der eigenen Geschäftsfähigkeit klar werden.
Eine der wichtigsten rechtlichen Vorkehrungen, die getroffen werden kann, ist die Vorsorgevollmacht. Doch was genau ist eine Vorsorgevollmacht, warum ist sie so wichtig, und wie setzt man sie auf?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Instrument, das es einer Person ermöglicht, im Voraus festzulegen, wer ihre Angelegenheiten regeln darf, falls sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen aufgrund einer Erkrankung wie Demenz die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann der Vollmachtgeber (die betroffene Person) eine oder mehrere Vertrauenspersonen beauftragen, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht kann sich auf unterschiedliche Bereiche erstrecken:
Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge)
Gesundheitsangelegenheiten (Einwilligung zu medizinischen Behandlungen)
Wohn- und Pflegeangelegenheiten
Rechtsgeschäfte
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Demenzerkrankungen entwickeln sich oft schleichend. Zu Beginn kann die betroffene Person noch viele Entscheidungen selbst treffen. Doch mit fortschreitender Erkrankung nimmt die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln, ab. Ohne Vorsorgevollmacht müssen Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eine gerichtliche Erwachsenenvertretung beantragen – ein oft zeitaufwändiger und emotional belastender Prozess.
Eine Vorsorgevollmacht:
Ermöglicht Selbstbestimmung: Die betroffene Person kann selbst festlegen, wer sie vertreten soll.
Vermeidet gerichtliche Verfahren: Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall das Gericht, wer die Vertretung übernimmt.
Schafft Klarheit und Vertrauen: Angehörige wissen, welche Wünsche die betroffene Person hat.
Vorsorgevollmacht und Demenz: Was ist zu beachten?
Besonders bei demenziellen Erkrankungen ist es wichtig, frühzeitig Vorsorge zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann nur dann rechtswirksam erstellt werden, wenn der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig ist.
Wichtige Schritte:
Frühzeitige Planung: Sobald erste Anzeichen einer kognitiven Beeinträchtigung auftreten, sollte die Erstellung der Vollmacht in Angriff genommen werden.
Juristische Beratung: Ein Notar oder Rechtsanwalt kann helfen, eine rechtlich einwandfreie und umfassende Vollmacht zu erstellen.
Registrierung: Die Vorsorgevollmacht sollte im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden. Nur dann tritt sie in Kraft, wenn der Notfall eintritt.
Kommunikation: Die bevollmächtigten Personen sollten rechtzeitig informiert werden und die Wünsche der betroffenen Person genau kennen.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und tritt eine demenzielle Erkrankung ein, wird eine gesetzliche Erwachsenenvertretung notwendig. Das Gericht bestimmt dann, wer die Vertretung übernimmt – häufig sind dies nahe Angehörige. In manchen Fällen wird ein Erwachsenenvertreter (früher: Sachwalter) bestellt.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist ein unverzichtbares Instrument, um Selbstbestimmung im Alter zu wahren. Gerade im Kontext von Demenz ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die notwendigen Schritte einzuleiten. So können sowohl die betroffene Person als auch die Angehörigen mit mehr Sicherheit und Klarheit in die Zukunft blicken.
Falls Du mehr zu diesem Thema wissen möchtest, melde dich gerne bei mir oder Buche gleich die Demenzbegleitung. Benötigst du Unterstützung bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, stehen Dir Notare, Rechtsanwälte und spezielle Beratungsstellen in Österreich zur Verfügung. Auch hier kann ich dir Adressen vermitteln.
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